Teilnahmebedingungen
Social Media Gewinnspiel
Teilnahmebedingungen - Social Media Gewinnspiel
1. Teilnahme- und Durchführungsbedingungen
Veranstalter und verantwortlich für die Durchführung des Gewinnspiels ist Holzverwertungsgenossenschaft Oberschwaben eG nachfolgend „Genoholz“ genannt. Das Gewinnspiel findet auf Instagram statt und stellt nur den Ort der Veranstaltung dar. Instagram hat mit diesem Gewinnspiel nichts zu tun und steht somit auch nicht als Ansprechpartner zur Verfügung. Die Teilnahme an dem Gewinnspiel richtet sich nach den folgenden Bestimmungen:
§1 Teilnahme
(1) Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
(2) Die Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt, indem diese Person @geno.holz folgt und ein Foto mit der Fotoleinwand in der Story teilt. @geno.holz muss in dieser Story markiert sein.
(3) Der Teilnehmer ist für die Richtigkeit der von ihm eingegebenen Daten selbst verantwortlich.
(4) Zur Teilnahme am Gewinnspiel ist unbedingt erforderlich, dass sämtliche Personenangaben der Wahrheit entsprechen. Andernfalls kann ein Ausschluss gemäß §4 Abs. 2 erfolgen.
(5) Das Gewinnspiel ist kostenlos und die Teilnahme ist unabhängig von dem Erwerb von Waren und/oder der Inanspruchnahme von Dienstleistungen.
(6) Teilnahmeschluss ist der 19.10.2025 um 20 Uhr.
(7) Hinweis für private Accounts: Wenn dein Profil privat ist, können wir deine Story-Erwähnung nicht sehen. Bitte schicke uns in diesem Fall einen Screenshot deiner Story-Erwähnung per DM, damit deine Teilnahme gültig ist.
§2 Durchführung und Abwicklung
(1) Unter allen Teilnehmern, die innerhalb der angegebenen Frist teilgenommen haben, wird ein 100€ Gutschein der Stadt Ravensburg verlost.
(2) Die Gewinner werden von Genoholz kontaktiert. Hierzu wird der Gewinner vom offiziellen Instagram-Account @geno.holz per Direktnachricht kontaktiert. Mit dieser Form der Bekanntgabe erklären sich die Gewinner ausdrücklich einverstanden.
(3) Der Anspruch auf den Gewinn ist nicht übertragbar auf Dritte.
(4) Es besteht keinen Anspruch auf Barauszahlung des Gewinns oder eines Gewinnersatzes.
(5) Sofern sich der Gewinner nicht innerhalb von 7 Werktagen nach Benachrichtigung über den Gewinn durch Genoholz mit allen zur Abholung des Gewinns notwendigen Angaben (zurück)gemeldet hat, verfällt der Preis ersatzlos.
(5) Der Gewinn wird von dem Gewinner/der Gewinnerin per Post zugeschickt.
§3 Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels
Genoholz enthält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angaben von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht Genoholz insbesondere Gebrauch, wenn aus technischen Gründen (z.B. Viren, Manipulation o.Ä.) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Spiels nicht gewährleistet werden kann. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wird, kann Genoholz von dieser Person den entstandenen Schaden ersetzt verlangen.
§4 Ausschluss vom Gewinnspiel
(1) Mitarbeiter von Genoholz sowie deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
(2) Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behalten sich Genoholz das Recht vor, Personen davon dem Gewinnspiel auszuschließen. Ausgeschlossen werden insbesondere Personen, die unwahre Personenangaben machen, sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen. Gegebenenfalls kann in diesen Fällen auch nachträglich der Gewinn aberkannt und zurückgefordert werden kann.
§5 Haftung
(1) Genoholz wird mit der Aushändigung des Gewinns von allen Verpflichtungen frei, sofern sich nicht aus diesen Regelungen schon ein früherer Zeitpunkt ergibt.
(2) Genoholz haftet nur für Schäden, welche von Genoholz oder einem ihrer Erfüllungshilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig oder durch die Verletzung von, für die Vertragserfüllung wesentlicher, Pflichten verursacht wurden. Das gilt nicht nur für Schäden durch die Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit.
§6 Sonstiges
(1) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
(2) Sollten einzelne dieser Bestimmungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Nutzungsbedingungen hiervon unberührt.
2. Datenschutzbestimmungen Gewinnspiel
(1) Im Falle eines Gewinns, ist es unerlässlich, dass der Gewinner innerhalb von 7 Werktagen per Direktmessage auf die Gewinnbenachrichtigung von Genoholz reagiert. Mit der Teilnahme erklärt sich der Teilnehmer ausdrücklich damit einverstanden Genoholz die im Rahmen der Direktmessage übermittelten Daten für die Dauer des Gewinnspiels speichert.
(2) Genoholz nutzt und verarbeitet ihre Daten gemäß der gesetzlichen Bestimmungen. Es steht dem Teilnehmer jederzeit frei, der Speicherung seiner Daten gegenüber Genoholz unter zu widersprechen und somit von der Teilnahme zurückzutreten.
(3) Eine Weitergabe der Daten an Dritte, etwa durch Verkauf, Vermietung, Tausch oder durch ein sonstiges Herstellen einer Verfügbarkeit für Dritte erfolgt nicht.
3. Allgemeine Geschäftsbedingungen und Datenschutzbestimmungen Die allgemeinen Geschäftsbedingungen und Datenschutzbestimmungen von Genoholz bleiben unberührt.
