FAQ - Häufig gestellte Fragen

Mitgliedschaft:

Einfach das Änderungsformular ausfüllen und uns zukommen lassen an info@genoholz.de.

Der neue Betrieb / Waldbesitzer muss als neues Mitglied angelegt werden.

Beitrittserklärung 

Der alte Betrieb kann somit, wenn kein Holzverkauf mehr stattfindet, gekündigt werden.

Kündigungsformular

Nein, es gibt keinen festen Mitgliedsbeitrag.

Erst wenn Holz verkauft wird, wird eine Holzverkaufsgebühr von 1,50€/fm fällig. Dieser Betrag wird direkt von der Gutschrift abgezogen.

Holzverkauf:

Wir arbeiten zusammen mit den Forstämtern der Landkreise Ravensburg und dem Bodenseekreis. Die zuständige Revierleitung für Ihren Waldort kommt vor Ort vorbei und nimmt das Holz auf. Die Daten werden digital an Genoholz übertragen. Siehe auch Waldbesitzende.

Sie bekommen eine automatische Eingangsbestätigung für jedes einzelne Los per Mail, wenn eine E-Mail-Adresse in Ihren Mitglieder-Daten hinterlegt ist.

Mit der hinterlegten E-Mail-Adresse haben Sie auch Zugang zum Waldbesitzer-Login. Dort können Sie den aktuellen Verkaufsstand Ihres Holzes einsehen und haben eine Übersicht Ihrer verkauften Holzmengen.

Über den Postweg bekommen Sie keine Information dazu.

Sofern beim Mitglied eine E-Mail-Adresse hinterlegt ist, kann in Echtzeit der Verkaufsstand der eigenen Holzlisten unter  https://profbg.giscon.de/LosInfo abgerufen werden. Beim erstmaligen Anmelden wird ein automatisches Passwort generiert, das später in den Einstellungen individuell abgeändert werden kann. Zur Anmeldung ist die bei Genoholz hinterlegte E-Mail-Adresse nötig.

Verkaufsstand

Beschreibung

Unverkauft

Holz ist bei uns eingegangen.

Disponiert

Holz ist für einen bestimmten Kunden vorgesehen, aber noch nicht angeboten.

Auf Kundeninfo

Holz wurde einem Kunden angeboten.

Auf Abfuhrfreigabe

Holz wird abgefahren und im Werk vermessen. Die Abrechnung erfolgt nach Erhalt der Werksdaten. Das Holz ist über Bürgschaften oder Warenkreditversicherungen finanziell abgesichert.
In Ausnahmefällen dient die Abfuhrfreigabe lediglich zur finanziellen Absicherung des Holzes und wird später mit dem Waldmaß der Holzaufnahme in Rechnung gestellt.

Auf Rechnung

Holz wurde an Kunde berechnet, Auszahlung erfolgt unmittelbar nach Geldeingang bei Genoholz.

Teilweise auf Rechnung

Ein Teil des Holzes wurde bereits abgerechnet. Das Holz wird manchmal in Etappen abgefahren und berechnet, bspw., wenn Sie sehr viel Holz bereitstellen.  

Fremd fakturiert

Kein Verkauf über Genoholz (z.B. Eigenbedarf).

Der Kunde erhält von Genoholz eine Abfuhrfreigabe für die Holzliste. Damit ist er berechtigt, das Holz abzufahren. Mit der Abfuhrfreigabe ist das Holz über eine Bürgschaft oder die Warenkreditversicherung von Genoholz finanziell abgesichert.

Der Kunde ist verantwortlich für die Abfuhr und Logistik.

Im Werk wird das Holz über eine geeichte und zertifizierte Vermessungsanlage sortiert und vermessen. Diese Daten übermittelt der Kunde zurück an Genoholz. Vor der Abrechnung der Daten werden diese auf Plausibilität geprüft und mit der Aufnahme der Revierleitung abgeglichen.

Bei Abweichungen wird mit der Revierleitung Kontakt aufgenommen und die Werksdaten werden ggf. beim Kunden reklamiert.

Der eindeutige Trend geht hin zur Werksvermessung. Größere Sägewerke kaufen mittlerweile nur noch per Werksvermessung ein. Die Vermessungsanlagen werden vom Eichamt geprüft und unterliegen verschiedenen Zertifizierungen.

Ja. Vor allem kleinere Nadelholz-Kunden haben oft keine Werksvermessung, weshalb hier das Waldmaß als Abrechnungsgrundlage dient.

Es gibt aber auch bestimmte Sortimente, wie bspw. Brennholz oder Papierholz, die in der Regel per Waldmaß verkauft werden.

Hier spielen mehrere Faktoren eine Rolle:

  • Welche Sorten & Sortimente
  • Verkaufsart (Waldmaß / Werksmaß)
  • höherer Aufwand des Verkaufs (mehreren Kunden anbieten, Übergabe vor Ort)
  • Kundenseitiges Einkaufsverhalten
  • Aktuelle Marktsituation
  • Abfuhrkapazität / Logistik der Kunden

Die Dauer des Verkaufs ist deshalb sehr unterschiedlich.

Die AVZ (Allgemeine Verkaufs- und Zahlungsbedingungen von Genoholz) haben diese Zahlungsfristen: 21 Tage (i.d.R. mit 2% Skonto) / 42 Tage.

Längere Zahlungsfristen sind selten und werden nur in begründeten Fällen gewährt.

Der Kunde hat die Rechnungssumme innerhalb der Zahlungsfrist auf das Konto von Genoholz zu begleichen. Nach Verbuchung des Zahlungseingangs erfolgt die Auszahlung und der Versand der Gutschriften an die Mitglieder.

Das Holz wurde in diesem Fall wahrscheinlich über die Werksvermessung verkauft. Hier wird das Holz auf eine Abfuhrfreigabe genommen, vom Sägewerk abgefahren und vermessen. Die Vermessungsdaten werden zurück an Genoholz geschickt und anhand dieser wird Ihr Holz in Rechnung gestellt.

Sobald die Rechnung vom Sägewerk-Kunden bezahlt wurde, bekommen Sie Ihr Geld ausgeschüttet und die Gutschrift wird versandt.

Mit Auszahlung des Gutschriftsbetrages wird die Gutschrift an die Mitglieder versandt.

Entweder per Mail oder per Post (hier fallen Gebühren für den Postversand an).

Dabei wird Holz im noch stehenden Zustand, also ganze, noch nicht gefällte Bäume, an den Kunden verkauft. Der Kunde kümmert sich selbst um die Aufarbeitung und übernimmt alle entstehenden Kosten davon. Als Waldbesitzer bekommen Sie hierzu keine extra Rechnung für die Aufarbeitung. Die Kosten dafür werden direkt vom eigentlichen Verkaufspreis abgezogen und der Verkaufspreis somit niedriger angesetzt.

Ein Beispiel zur Veranschaulichung:

Der marktübliche Holzpreis ab Waldstraße liegt bei 100€/fm. Die Aufarbeitung kostet 20€/fm. Im Falle eines Stockverkaufs steht auf Ihrer Gutschrift dann ein Holzpreis von 80€/fm.

Sofern von einem Mitglied Laub-Stammholzmengen < 20fm verkauft werden sollen, lassen wir diese in aller Regel von einem Fuhrunternehmen auf zentrale Lagerplätze fahren. Nur so ist ein zufriedenstellender und fairer Verkauf möglich.

Die Beifuhr auf die Lagerplätze kosten den Waldbesitzer ungefähr 20-30 €/fm – je nach angebotener Holzmenge und deren Lagerort. Hingegen entfallen Kleinmengenabschläge und das Holz kann als großes Gebinde mit anderen Hölzern zusammen zu attraktiven Preisen vermarktet werden.

Grundsätzlich ist das die Ausnahme. Zusatzkosten gibt es immer bei der Beifuhr auf Sammellagerplätze (Laubholz) und beim Verkauf von Wertholz auf der Submission.

Das kommt auf den einzelnen Stamm mit Länge, Durchmesser, Baumart und Qualität an. Bei schlechteren Qualitäten und niedrigem Durchmesser kann es durchaus sein, dass sich ein Verkauf nicht lohnt. Fragen Sie am besten vor der Holzaufnahme die Revierleitung oder direkt bei Genoholz nach.

Abfuhr und Logistik:

Leider können wir diese Frage nicht beantworten, da wir keinen Zugriff in die Logistik unserer Kunden haben. Es erfolgt eine regelmäßige Erinnerung an all unsere Kunden, bei denen offene Abfuhrfreigaben vorliegen.

In den meisten Fällen verkauft Genoholz das Holz ab Waldstraße. Hierbei ist immer der Kunde für die Logistik verantwortlich.

Fälle bei denen Genoholz für die Logistik zuständig ist:

  • Einzelne Kunden mit Frei Werk – Lieferung
  • Beifuhr zu den Laubholz-Lagerplätzen (um Kleinmengen zu bündeln)
  • Beifuhr zum Submissionsplatz

Sortierung und Lagerung:

Die aktuelle Sortierung ist immer auf www.genoholz.de abrufbar oder kann telefonisch bei Genoholz (0751/768 70 100) angefragt werden.

Ihre zuständige Revierleitung hat ebenfalls alle aktuellen Sortierungen zur Hand.

Grundsätzlich wird Holz nach RVR (Rahmenvereinbarung für den Rundholzhandel in Deutschland) sortiert. Diese ist zu finden auf www.rvr-deutschland.de

Wir empfehlen immer, mindestens eine LKW-Ladung (20-25 Festmeter) bereitzustellen. Weniger als 5 Festmeter sollten nicht angeboten werden. Mit vielen Kunden ist ein Kleinmengenabschlag bei weniger als 10 Festmeter vereinbart.

Je größer eine angebotene Holzliste ist, umso attraktiver wird sie im Verkauf und in der Holzabfuhr.

Das Holz muss am „ganzjährig, LKW-befahrbaren Weg“ gepoltert sein. Das heißt, dass das Holz auch bei schlechtem Wetter per LKW erreichbar ist. Es muss außerdem darauf geachtet werden, dass das Lichtraumprofil am kompletten Weg ausreichend aufgesägt ist.

Außerdem sollte Käferholz so gelagert werden, dass bei Ausflug der fertig entwickelten Borkenkäfer kein weiteres Waldschutzproblem entsteht oder ggfs. mittels Entrindung oder Schutzspritzung unschädlich gemacht werden kann. 

Bei Fragen können Sie jederzeit auf die zuständige Revierleitung oder direkt auf uns zugehen.

Bei dieser Frage bitte immer bei Genoholz anrufen. Es kommt u.a. auf den Verkaufsstand des Holzes an. 

Tel: 0751/768 70 100

Forstliches Wissen / Begriffe:

Die Sorte beschreibt die Art der späteren Nutzung der Hölzer.

Das Sortiment beschreibt die einzelne Los innerhalb der Sorte nochmals genauer.

Hier finden Sie eine Übersicht: 20250829_Sortimente_Sorten-Tabelle

Die gängisten und häufigsten sind diese: 

Abkürzung

Baumart

 

Abkürzung

Baumart

Ah

Ahorn

Li

Linde

BAh

Bergahorn

Pa / Pop

Pappel

Bi

Birke

Rei

Roteiche

Bu

Buche

REr

Roterle

Dgl

Douglasie

Rob

Robinie

ELä

Europ. Lärche

SAh

Spitzahorn

Ei

Eiche

Ta

Tanne

Er

Erle

Ul

Ulme

Es

Esche

WLi

Winterlinde

Fi

Fichte

WNu

Waldnuss

HBu

Hainbuche

Wei

Weide

Kie

Kiefer

 

Kir

Kirsche

 

Lärche

 

Eine Aufzählung aller möglicher Baumarten finden Sie in der gültigen RVR auf www.rvr-deutschland.de im Anhang.

Einheit

Bedeutung

Kurz-Beschreibung

Fm o.R.

Festmeter ohne Rinde

Fest-Kubik Holz, der sich wie ein Zylinder berechnet. Die Rinde wird dabei vor Berechnung vom Durchmesser abgezogen

Rm m.R.

Raummeter mit Rinde

Holzpolter gemessen in Länge x Breite x Höhe incl. Hohlräumen/Luft und Rinde

SRm

Schüttraummeter

Gehacktes Hackrohholz gemessen im Container/Kipper in Länge x Breite x Höhe. 1 Festmeter Holz ergibt i.d.R. 2,5 Schüttraummeter Hackschnitzel

tA

Tonne atro

Vorkommend bei einer bestimmten Art von Werksvermessung, i.d.R. beim Laub-Industrieholz. Es wird das absolut-trocken-Gewicht anhand eines anerkannten Verfahrens ermittelt

EUR

Euro

Absolut-Betrag für das gesamte Los/Polter. Kommt in manchen Abrechnungsvarianten vor, öfters im Industrieholz

Holz wird anhand von Qualitätsmerkmalen sortiert und in der Holzliste dokumentiert. Diese ist unabhängig der späteren Verwendung.

GüteBezeichnungVorkommend in Sorte
1Laubholz/HarvesterrestholzHR
2Nadelholz >= 20cmHR
3Nadelholz < 20cmHR
4Äste und SchlagabraumHR
AGüte ASL, ST
ABMischgüte A/B-WertholzSL, ST
BGüte BSL, ST
B+Güte B+, besser als BSL, ST
BCMischgüte BCSL, ST
BKGüte B mit KäferbefallSL, ST
CGüte CSL, ST, SP
CDCD-MischgüteSL, ST, SP
CKGüte C mit KäferbefallSL, ST
DGüte DSL, ST, SP
DMADurchmesser maximal überschrittenSL, ST, SP
IFGüte F, fehlerhaftIS
IKGüte K, krank/faulIS
INGüte N normalBL, IL, IS
KBB-Rotkern Buche oder BC-Mischgüte LaubholzSP, ST
KRMKrümmung maximal überschrittenSL, ST
LMALänge maximal überschrittenSL, ST
LMILänge minimal unterschrittenSL, ST
Lng>BÜberlänge, wäre sonst B gewesenSL
Lng>CÜberlänge, wäre sonst C gewesenSL
Lng>CKÜberlänge, wäre sonst CK gewesenSL, ST
Lng>DÜberlänge, wäre sonst D gewesenSL
METMetalleinschlüsseSL, ST, SP
NSFnicht sägefähig (zu krumm, zu faul, abgebrochen,…)SL, ST, SP
TFTeilfurnier WertholzSL, ST
ZDMZopfdurchmesser maximal überschrittenSL, ST, SP
ZMIZopfdurchmesser minimal unterschrittenSL, ST, SP

Stammholz wird nach dem Mittendurchmesser ohne Rinde in folgende Stärkeklassen eingeteilt:

Stärkeklasse

Mittendurchmesser in cm ohne Rinde

0

bis 9

1a

10 bis 14

1b

15 bis 19

2a

20 bis 24

2b

25 bis 29

3a

30 bis 34

3b

35 bis 39

4a

40 bis 44

4b

45 bis 49

5

50 bis 59

6

60 bis 69

7

ab 70

 

Die Unterteilung in Unterklassen a und b kann ggfs. entfallen.

Bei weiteren Fragen können Sie sich per Mail oder telefonisch bei uns melden – wir helfen gerne weiter!

Tel: 0751/768 70 100 – info@genoholz.de

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