FAQ - Häufig gestellte Fragen
Mitgliedschaft:
Einfach das Änderungsformular ausfüllen und uns zukommen lassen an info@genoholz.de.
Der neue Betrieb / Waldbesitzer muss als neues Mitglied angelegt werden.
Der alte Betrieb kann somit, wenn kein Holzverkauf mehr stattfindet, gekündigt werden.
Nein, es gibt keinen festen Mitgliedsbeitrag.
Erst wenn Holz verkauft wird, wird eine Holzverkaufsgebühr von 1,50€/fm fällig. Dieser Betrag wird direkt von der Gutschrift abgezogen.
Holzverkauf:
Wir arbeiten zusammen mit den Forstämtern der Landkreise Ravensburg und dem Bodenseekreis. Die zuständige Revierleitung für Ihren Waldort kommt vor Ort vorbei und nimmt das Holz auf. Die Daten werden digital an Genoholz übertragen. Siehe auch Waldbesitzende.
Sie bekommen eine automatische Eingangsbestätigung für jedes einzelne Los per Mail, wenn eine E-Mail-Adresse in Ihren Mitglieder-Daten hinterlegt ist.
Mit der hinterlegten E-Mail-Adresse haben Sie auch Zugang zum Waldbesitzer-Login. Dort können Sie den aktuellen Verkaufsstand Ihres Holzes einsehen und haben eine Übersicht Ihrer verkauften Holzmengen.
Über den Postweg bekommen Sie keine Information dazu.
Sofern beim Mitglied eine E-Mail-Adresse hinterlegt ist, kann in Echtzeit der Verkaufsstand der eigenen Holzlisten unter https://profbg.giscon.de/LosInfo abgerufen werden. Beim erstmaligen Anmelden wird ein automatisches Passwort generiert, das später in den Einstellungen individuell abgeändert werden kann. Zur Anmeldung ist die bei Genoholz hinterlegte E-Mail-Adresse nötig.
Verkaufsstand | Beschreibung |
Unverkauft | Holz ist bei uns eingegangen. |
Disponiert | Holz ist für einen bestimmten Kunden vorgesehen, aber noch nicht angeboten. |
Auf Kundeninfo | Holz wurde einem Kunden angeboten. |
Auf Abfuhrfreigabe | Holz wird abgefahren und im Werk vermessen. Die Abrechnung erfolgt nach Erhalt der Werksdaten. Das Holz ist über Bürgschaften oder Warenkreditversicherungen finanziell abgesichert. |
Auf Rechnung | Holz wurde an Kunde berechnet, Auszahlung erfolgt unmittelbar nach Geldeingang bei Genoholz. |
Teilweise auf Rechnung | Ein Teil des Holzes wurde bereits abgerechnet. Das Holz wird manchmal in Etappen abgefahren und berechnet, bspw., wenn Sie sehr viel Holz bereitstellen. |
Fremd fakturiert | Kein Verkauf über Genoholz (z.B. Eigenbedarf). |
Der Kunde erhält von Genoholz eine Abfuhrfreigabe für die Holzliste. Damit ist er berechtigt, das Holz abzufahren. Mit der Abfuhrfreigabe ist das Holz über eine Bürgschaft oder die Warenkreditversicherung von Genoholz finanziell abgesichert.
Der Kunde ist verantwortlich für die Abfuhr und Logistik.
Im Werk wird das Holz über eine geeichte und zertifizierte Vermessungsanlage sortiert und vermessen. Diese Daten übermittelt der Kunde zurück an Genoholz. Vor der Abrechnung der Daten werden diese auf Plausibilität geprüft und mit der Aufnahme der Revierleitung abgeglichen.
Bei Abweichungen wird mit der Revierleitung Kontakt aufgenommen und die Werksdaten werden ggf. beim Kunden reklamiert.
Der eindeutige Trend geht hin zur Werksvermessung. Größere Sägewerke kaufen mittlerweile nur noch per Werksvermessung ein. Die Vermessungsanlagen werden vom Eichamt geprüft und unterliegen verschiedenen Zertifizierungen.
Ja. Vor allem kleinere Nadelholz-Kunden haben oft keine Werksvermessung, weshalb hier das Waldmaß als Abrechnungsgrundlage dient.
Es gibt aber auch bestimmte Sortimente, wie bspw. Brennholz oder Papierholz, die in der Regel per Waldmaß verkauft werden.
Hier spielen mehrere Faktoren eine Rolle:
- Welche Sorten & Sortimente
- Verkaufsart (Waldmaß / Werksmaß)
- höherer Aufwand des Verkaufs (mehreren Kunden anbieten, Übergabe vor Ort)
- Kundenseitiges Einkaufsverhalten
- Aktuelle Marktsituation
- Abfuhrkapazität / Logistik der Kunden
Die Dauer des Verkaufs ist deshalb sehr unterschiedlich.
Die AVZ (Allgemeine Verkaufs- und Zahlungsbedingungen von Genoholz) haben diese Zahlungsfristen: 21 Tage (i.d.R. mit 2% Skonto) / 42 Tage.
Längere Zahlungsfristen sind selten und werden nur in begründeten Fällen gewährt.
Der Kunde hat die Rechnungssumme innerhalb der Zahlungsfrist auf das Konto von Genoholz zu begleichen. Nach Verbuchung des Zahlungseingangs erfolgt die Auszahlung und der Versand der Gutschriften an die Mitglieder.
Das Holz wurde in diesem Fall wahrscheinlich über die Werksvermessung verkauft. Hier wird das Holz auf eine Abfuhrfreigabe genommen, vom Sägewerk abgefahren und vermessen. Die Vermessungsdaten werden zurück an Genoholz geschickt und anhand dieser wird Ihr Holz in Rechnung gestellt.
Sobald die Rechnung vom Sägewerk-Kunden bezahlt wurde, bekommen Sie Ihr Geld ausgeschüttet und die Gutschrift wird versandt.
Mit Auszahlung des Gutschriftsbetrages wird die Gutschrift an die Mitglieder versandt.
Entweder per Mail oder per Post (hier fallen Gebühren für den Postversand an).
Dabei wird Holz im noch stehenden Zustand, also ganze, noch nicht gefällte Bäume, an den Kunden verkauft. Der Kunde kümmert sich selbst um die Aufarbeitung und übernimmt alle entstehenden Kosten davon. Als Waldbesitzer bekommen Sie hierzu keine extra Rechnung für die Aufarbeitung. Die Kosten dafür werden direkt vom eigentlichen Verkaufspreis abgezogen und der Verkaufspreis somit niedriger angesetzt.
Ein Beispiel zur Veranschaulichung:
Der marktübliche Holzpreis ab Waldstraße liegt bei 100€/fm. Die Aufarbeitung kostet 20€/fm. Im Falle eines Stockverkaufs steht auf Ihrer Gutschrift dann ein Holzpreis von 80€/fm.
Sofern von einem Mitglied Laub-Stammholzmengen < 20fm verkauft werden sollen, lassen wir diese in aller Regel von einem Fuhrunternehmen auf zentrale Lagerplätze fahren. Nur so ist ein zufriedenstellender und fairer Verkauf möglich.
Die Beifuhr auf die Lagerplätze kosten den Waldbesitzer ungefähr 20-30 €/fm – je nach angebotener Holzmenge und deren Lagerort. Hingegen entfallen Kleinmengenabschläge und das Holz kann als großes Gebinde mit anderen Hölzern zusammen zu attraktiven Preisen vermarktet werden.
Grundsätzlich ist das die Ausnahme. Zusatzkosten gibt es immer bei der Beifuhr auf Sammellagerplätze (Laubholz) und beim Verkauf von Wertholz auf der Submission.
Das kommt auf den einzelnen Stamm mit Länge, Durchmesser, Baumart und Qualität an. Bei schlechteren Qualitäten und niedrigem Durchmesser kann es durchaus sein, dass sich ein Verkauf nicht lohnt. Fragen Sie am besten vor der Holzaufnahme die Revierleitung oder direkt bei Genoholz nach.
Abfuhr und Logistik:
Leider können wir diese Frage nicht beantworten, da wir keinen Zugriff in die Logistik unserer Kunden haben. Es erfolgt eine regelmäßige Erinnerung an all unsere Kunden, bei denen offene Abfuhrfreigaben vorliegen.
In den meisten Fällen verkauft Genoholz das Holz ab Waldstraße. Hierbei ist immer der Kunde für die Logistik verantwortlich.
Fälle bei denen Genoholz für die Logistik zuständig ist:
- Einzelne Kunden mit Frei Werk – Lieferung
- Beifuhr zu den Laubholz-Lagerplätzen (um Kleinmengen zu bündeln)
- Beifuhr zum Submissionsplatz
Sortierung und Lagerung:
Die aktuelle Sortierung ist immer auf www.genoholz.de abrufbar oder kann telefonisch bei Genoholz (0751/768 70 100) angefragt werden.
Ihre zuständige Revierleitung hat ebenfalls alle aktuellen Sortierungen zur Hand.
Grundsätzlich wird Holz nach RVR (Rahmenvereinbarung für den Rundholzhandel in Deutschland) sortiert. Diese ist zu finden auf www.rvr-deutschland.de
Wir empfehlen immer, mindestens eine LKW-Ladung (20-25 Festmeter) bereitzustellen. Weniger als 5 Festmeter sollten nicht angeboten werden. Mit vielen Kunden ist ein Kleinmengenabschlag bei weniger als 10 Festmeter vereinbart.
Je größer eine angebotene Holzliste ist, umso attraktiver wird sie im Verkauf und in der Holzabfuhr.
Das Holz muss am „ganzjährig, LKW-befahrbaren Weg“ gepoltert sein. Das heißt, dass das Holz auch bei schlechtem Wetter per LKW erreichbar ist. Es muss außerdem darauf geachtet werden, dass das Lichtraumprofil am kompletten Weg ausreichend aufgesägt ist.
Außerdem sollte Käferholz so gelagert werden, dass bei Ausflug der fertig entwickelten Borkenkäfer kein weiteres Waldschutzproblem entsteht oder ggfs. mittels Entrindung oder Schutzspritzung unschädlich gemacht werden kann.
Bei Fragen können Sie jederzeit auf die zuständige Revierleitung oder direkt auf uns zugehen.
Bei dieser Frage bitte immer bei Genoholz anrufen. Es kommt u.a. auf den Verkaufsstand des Holzes an.
Tel: 0751/768 70 100
Forstliches Wissen / Begriffe:
Die Sorte beschreibt die Art der späteren Nutzung der Hölzer.
Das Sortiment beschreibt die einzelne Los innerhalb der Sorte nochmals genauer.
Hier finden Sie eine Übersicht: 20250829_Sortimente_Sorten-Tabelle
Die gängisten und häufigsten sind diese:
Abkürzung | Baumart |
| Abkürzung | Baumart |
Ah | Ahorn | Li | Linde | |
BAh | Bergahorn | Pa / Pop | Pappel | |
Bi | Birke | Rei | Roteiche | |
Bu | Buche | REr | Roterle | |
Dgl | Douglasie | Rob | Robinie | |
ELä | Europ. Lärche | SAh | Spitzahorn | |
Ei | Eiche | Ta | Tanne | |
Er | Erle | Ul | Ulme | |
Es | Esche | WLi | Winterlinde | |
Fi | Fichte | WNu | Waldnuss | |
HBu | Hainbuche | Wei | Weide | |
Kie | Kiefer | |||
Kir | Kirsche | |||
Lä | Lärche |
Eine Aufzählung aller möglicher Baumarten finden Sie in der gültigen RVR auf www.rvr-deutschland.de im Anhang.
Einheit | Bedeutung | Kurz-Beschreibung |
Fm o.R. | Festmeter ohne Rinde | Fest-Kubik Holz, der sich wie ein Zylinder berechnet. Die Rinde wird dabei vor Berechnung vom Durchmesser abgezogen |
Rm m.R. | Raummeter mit Rinde | Holzpolter gemessen in Länge x Breite x Höhe incl. Hohlräumen/Luft und Rinde |
SRm | Schüttraummeter | Gehacktes Hackrohholz gemessen im Container/Kipper in Länge x Breite x Höhe. 1 Festmeter Holz ergibt i.d.R. 2,5 Schüttraummeter Hackschnitzel |
tA | Tonne atro | Vorkommend bei einer bestimmten Art von Werksvermessung, i.d.R. beim Laub-Industrieholz. Es wird das absolut-trocken-Gewicht anhand eines anerkannten Verfahrens ermittelt |
EUR | Euro | Absolut-Betrag für das gesamte Los/Polter. Kommt in manchen Abrechnungsvarianten vor, öfters im Industrieholz |
Holz wird anhand von Qualitätsmerkmalen sortiert und in der Holzliste dokumentiert. Diese ist unabhängig der späteren Verwendung.
Güte | Bezeichnung | Vorkommend in Sorte |
1 | Laubholz/Harvesterrestholz | HR |
2 | Nadelholz >= 20cm | HR |
3 | Nadelholz < 20cm | HR |
4 | Äste und Schlagabraum | HR |
A | Güte A | SL, ST |
AB | Mischgüte A/B-Wertholz | SL, ST |
B | Güte B | SL, ST |
B+ | Güte B+, besser als B | SL, ST |
BC | Mischgüte BC | SL, ST |
BK | Güte B mit Käferbefall | SL, ST |
C | Güte C | SL, ST, SP |
CD | CD-Mischgüte | SL, ST, SP |
CK | Güte C mit Käferbefall | SL, ST |
D | Güte D | SL, ST, SP |
DMA | Durchmesser maximal überschritten | SL, ST, SP |
IF | Güte F, fehlerhaft | IS |
IK | Güte K, krank/faul | IS |
IN | Güte N normal | BL, IL, IS |
KB | B-Rotkern Buche oder BC-Mischgüte Laubholz | SP, ST |
KRM | Krümmung maximal überschritten | SL, ST |
LMA | Länge maximal überschritten | SL, ST |
LMI | Länge minimal unterschritten | SL, ST |
Lng>B | Überlänge, wäre sonst B gewesen | SL |
Lng>C | Überlänge, wäre sonst C gewesen | SL |
Lng>CK | Überlänge, wäre sonst CK gewesen | SL, ST |
Lng>D | Überlänge, wäre sonst D gewesen | SL |
MET | Metalleinschlüsse | SL, ST, SP |
NSF | nicht sägefähig (zu krumm, zu faul, abgebrochen,…) | SL, ST, SP |
TF | Teilfurnier Wertholz | SL, ST |
ZDM | Zopfdurchmesser maximal überschritten | SL, ST, SP |
ZMI | Zopfdurchmesser minimal unterschritten | SL, ST, SP |
Stammholz wird nach dem Mittendurchmesser ohne Rinde in folgende Stärkeklassen eingeteilt:
Stärkeklasse | Mittendurchmesser in cm ohne Rinde |
0 | bis 9 |
1a | 10 bis 14 |
1b | 15 bis 19 |
2a | 20 bis 24 |
2b | 25 bis 29 |
3a | 30 bis 34 |
3b | 35 bis 39 |
4a | 40 bis 44 |
4b | 45 bis 49 |
5 | 50 bis 59 |
6 | 60 bis 69 |
7 | ab 70 |
Die Unterteilung in Unterklassen a und b kann ggfs. entfallen.
Bei weiteren Fragen können Sie sich per Mail oder telefonisch bei uns melden – wir helfen gerne weiter!
Tel: 0751/768 70 100 – info@genoholz.de