BRENNHOLZ-KUNDEN

Brennholz

Wir verkaufen aus den Wäldern unserer Mitglieder Brennholz-Polter. Bei Interesse füllen Sie bitte den untenstehenden Bestellschein aus.

Unter Brennholz-Polter versteht man ungespaltene und entastete Holz-Stämme. Das Rundholz wird in langer Form am Waldweg gelagert.

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Arbeitssicherheit und Unfallverhütung

Voraussetzungen:
– erfolgreich abgeschlossener Motorsägenlehrgang
– Komplette Schutzausrüstung (Helm mit Gehör- und Gesichtsschutz,    Handschuhen, Schnittschutzhose und Sicherheitsschuhen mit Schnittschutz)
– Alleinarbeit ist strikt verboten
– Erste-Hilfe-Material mitführen
– Waldwege nicht zuparken (Rettungsweg freihalten)

Aufarbeitung und Abtransport des Holzes, Fahren im Wald
Voraussetzungen:
– Holz muss bezahlt sein!
– AGB‘s zum Holzkauf beachten (www.genoholz.de).
– Nur betriebssichere Geräte verwenden (FPA-zertifiziert)
– Nur Sonderkraftstoff und Bio-Sägekettenhaftöl verwenden
– Aufarbeitungsplatz muss nach der Aufarbeitung freigeräumt werden.
– Höchstgeschwindigkeit für Fahrten im Wald beträgt 30 km/h
– Fahren außerhalb der Waldwege ist verboten!

Bei der Aufarbeitung des Brennholzes sollten die PEFC-Standards eingehalten werden. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

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